Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10   

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OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10 (https://dejure.org/2011,7439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.2011 - 3 U 160/10 (https://dejure.org/2011,7439)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 3 U 160/10 (https://dejure.org/2011,7439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 Nr 2d AUB 88, § 305c Abs 2 BGB, § 178 VVG
    Unfallversicherung: Keine Addition der in der Gliedertaxe vorgesehenen einzelnen Teilglieder bei Auswirkung der Verletzung auf mehrere Teile eines Körpergliedes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung bei Verletzung des Arms mit Auswirkungen auf Schulter, Ellenbogen, Handgelenk und Finger

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Addition der in Gliedertaxe vorgesehenen einzelnen Teilglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Verletzung des Arms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    23 Die Gliedertaxe stellt für den Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig alleine auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 1991, 57 und 413; BGH VersR 2006, 1117).

    26 Eine Addition der Gliedertaxeneinzelwerte für Hand, Unterarm und Schulterbereich ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus der "Hand-in-Handgelenk"- (BGH VersR 2003, 1163) bzw. "Arm im Schultergelenk"-Rechtsprechung (BGH VersR 2006, 1117) des BGH.

  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB dabei stets auch die Beeinträchtigung naturgemäß mitbetroffenen rumpffernerer Teile desselben Glieds (vgl. BGH, VersR 1990, 964; 1991, 413; 2001, 360; OLG Brandenburg, 12 U 147/04, Urteil vom 10. März 2005, Rdnr. 15 bei juris; LG Dortmund, 2 O 255/07, Urteil vom 27. September 2007, Rdnr. 13 bei juris).

    Die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung darf nicht hinter derjenigen zurückbleiben, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (BGH VersR 2001, 360 f.; OLG Köln RuS 2003, 472).

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 254/01

    Berechnung der Höhe einer Invaliditätsentschädigung nach den Armwert als der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Diese, eine Addition nicht auf Teile des gleichen Körpergliedes erstreckende Auslegung des § 7 I (2) d) AUB 88 entspricht auch der bislang einhellig vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Lehre (OLG Celle Urt. vom 15.04.2010 - 8 U 205/09; OLG Köln RuS 2003, 472; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl. Nr. 3 AUB 99; Prölls/Martin/Knappmann Nr. 2 AUB 2008 Rn. 41).

    Die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung darf nicht hinter derjenigen zurückbleiben, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (BGH VersR 2001, 360 f.; OLG Köln RuS 2003, 472).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Es geht allein darum, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel selbst, ggf. in Verbindung mit einer Zusatzklausel, wie sie in den Besonderen Bedingungen enthalten ist, bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    26 Eine Addition der Gliedertaxeneinzelwerte für Hand, Unterarm und Schulterbereich ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus der "Hand-in-Handgelenk"- (BGH VersR 2003, 1163) bzw. "Arm im Schultergelenk"-Rechtsprechung (BGH VersR 2006, 1117) des BGH.
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren ohne vergleichende Betrachtungen mit anderen Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsnehmer regelmäßig nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen, so dass ihm eine bedingungsübergreifende Würdigung deshalb von vornherein verschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urt. vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10; BGH VersR 2009, 1622; BGH VersR 2000, 1090).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren ohne vergleichende Betrachtungen mit anderen Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsnehmer regelmäßig nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen, so dass ihm eine bedingungsübergreifende Würdigung deshalb von vornherein verschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urt. vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10; BGH VersR 2009, 1622; BGH VersR 2000, 1090).
  • BGH, 15.12.2010 - IV ZR 24/10

    Private Unfallversicherung: Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Vereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren ohne vergleichende Betrachtungen mit anderen Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsnehmer regelmäßig nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen, so dass ihm eine bedingungsübergreifende Würdigung deshalb von vornherein verschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urt. vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10; BGH VersR 2009, 1622; BGH VersR 2000, 1090).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    23 Die Gliedertaxe stellt für den Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit der in ihr genannten Gliedmaßen oder deren Teilbereiche durchgängig alleine auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung ab (BGH VersR 1991, 57 und 413; BGH VersR 2006, 1117).
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 60/90

    Hand- und Fingerverletzungen - Berechnung der Versicherungssumme -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
    Ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB dabei stets auch die Beeinträchtigung naturgemäß mitbetroffenen rumpffernerer Teile desselben Glieds (vgl. BGH, VersR 1990, 964; 1991, 413; 2001, 360; OLG Brandenburg, 12 U 147/04, Urteil vom 10. März 2005, Rdnr. 15 bei juris; LG Dortmund, 2 O 255/07, Urteil vom 27. September 2007, Rdnr. 13 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

  • OLG Celle, 15.04.2010 - 8 U 205/09

    Unklarheit der Formulierung "Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk"

  • LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07

    Addition von Beinwert und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß in der

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2011, 487 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Kläger könne die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung in Höhe von 58.798,93 EUR verlangen.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2018 - 5 U 59/16

    Unfallversicherung -Bemessung des Grades der Invalidität

    Deshalb darf keine Addition der Invaliditätswerte erfolgen, wenn neben Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfnäheren Körperteils zugleich Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfferneren Körperteils vorliegt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, VersR 2012, 351; OLG Frankfurt, RuS 2011, 487; OLG Hamm, VersR 2011, 1433).
  • OLG Hamm, 11.10.2019 - 20 U 166/19

    Unfallversicherung - mehrere Verletzungen/Beeinträchtigungen an einem Glied

    Anlass für eine ausnahmsweise vorzunehmende Addition der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen - der Kläger verweist insoweit auf OLG Frankfurt (Urt. v. 3.2.2011 - 3 U 160/10, r+s 2011, 487) als Vorinstanz zur bereits genannten BGH-Entscheidung - besteht jedenfalls im vorliegenden Einzelfall nicht, wegen der unstreitigen Einzelfeststellungen auch nicht im Hinblick auf eine Invalidität außerhalb des Arms (vgl. dazu m. w. N. BGH Beschl. v. 27.9.2017 - IV ZR 511/15, r+s 2017, 607) .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 12 U 82/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35862
OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 12 U 82/08 (https://dejure.org/2009,35862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2009 - 12 U 82/08 (https://dejure.org/2009,35862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 12 U 82/08 (https://dejure.org/2009,35862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 23.05.2000 - 25 U 1566/00

    Keine Verweisung eines Gerichtsvollziehers auf Beruf des Justizsekretärs L

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 12 U 82/08
    Dabei ist für die soziale Wertschätzung die weitgehende Selbständigkeit, wie auch die öffentlich bekannte Vollzugstätigkeit eines Gerichtsvollziehers kennzeichnend (OLG München, 23 U 1566/00; RuS 2003, 166, juris Rn. 18).
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